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Jokertag beziehen

Für den Bezug von Jokertagen gelten folgende Regeln:

Schülerinnen und Schüler können an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr einen Jokertag beziehen. Sie können nur als ganze Tage bezogen werden, eine Aufteilung auf Halbtage ist nicht möglich.

Die Ankündigung von Jokertagen muss drei Tage vorher auf schriftlichem Wege (mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten) der Klassenlehrperson abgegeben werden. 

Jokertage können nicht am ersten Schultag nach den Sommerferien bezogen werden. 

pdfJokertag.pdf